Stiftung Wohlfahrtspflege NRW
Die Stiftung Wohlfahrtspflege NRW wird mit dem Ziel betrieben, die Mittel aus dem Spielbankgesetz ausschließlich für die Zwecke der Wohlfahrtspflege einzusetzen. Sie gewährt nach dem Subsidiaritätsprinzip Zuwendungen zur unmittelbaren und nachhaltigen Verbesserung der Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen, alten Menschen und benachteiligten Kindern.
Die Stiftung Wohlfahrtspflege e. V. orientiert sich an der UN-Behindertenrechtskonvention. Die Fördermittel fließen in Investitionsförderungen und Betriebsausgaben sowie zukunftsweisende, innovative Modellprojekte.
Für weiterführende Informationen:

Die Stiftung Wohlfahrtspflege e. V. orientiert sich an der UN-Behindertenrechtskonvention. Die Fördermittel fließen in Investitionsförderungen und Betriebsausgaben sowie zukunftsweisende, innovative Modellprojekte.
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