Inklusionsbetrieb

Was ist ein Integrationsbetrieb?

Ein Inklusionsbetrieb ist ein juristisch selbstständiger Betrieb des allgemeinen Arbeitsmarktes. Er zeichnet sich durch die Besonderheit aus, wirtschaftliche Ziele verfolgen zu müssen und gleichzeitig dauerhaft auf einem großen Anteil (25-50 %) der Arbeitsplätze Menschen mit Behinderung zu beschäftigen. Inklusionsbetriebe zählen genauso wie Integrationsabteilungen zu den Instrumenten des SGB IX zur dauerhaften beruflichen Integration behinderter Menschen. Das Neunte Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) enthält die Vorschriften zu Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen in Deutschland. Mit dem SGB IX wurden das Rehabilitationsrecht und das Schwerbehindertenrecht in das Sozialgesetzbuch eingeordnet. Das Gesetz trat am 1. Juli 2001 in Kraft. Das SGB IX hat den Zweck, behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen bezüglich ihrer Selbstbestimmung und ihrer gleichberechtigten Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern und Benachteiligungen zu vermeiden bzw. entgegenzuwirken.